71, Z. 88), er aus Angst seinen Pfefferspray eingesetzt habe (pag. 71, Z. 100 f.), der Beschuldigte geschrien habe, er wolle ihn töten (pag. 71, Z. 96), er dem Beschuldigten den Schlagstock habe entreissen können (pag. 71, Z. 106 f.) und letzterer anschliessend mit einem Schwert auf ihn losgegangen sei (pag. 71, Z. 108 f.). Er belastete sich selber, indem er zugab, den Pfefferspray gegen den Beschuldigten eingesetzt zu haben und er versucht habe, den Beschuldigten mit den Schlagstock zu schlagen (pag. 71, Z. 105 ff.). Letzteres erwähnte er indes erstmalig.