So erklärte der Straf- und Zivilkläger 1 anlässlich seiner ersten Einvernahme zum Kerngeschehen, dass der Beschuldigte ihn mehrfach geschlagen habe. Dies so stark, dass sich das Schwert verbogen habe (pag. 58, Z. 37 f., Z. 42 f.). Er erklärte, dass er während der Auseinandersetzung auf den Boden gefallen und auch dort geschlagen worden sei (pag. 58, Z. 42 f., Z. 45). AA.________ habe sich vor ihn gestellt, um ihn abzuschirmen (pag. 58, Z. 47 f.). Zudem gab der Strafund Zivilkläger 1 zu Protokoll, dass ihm der Beschuldigte das Schwert gegen den Kopf gehalten habe, namentlich auf der rechten Seite seines Kopfes (pag. 59 Z. 12 f.).