12.5.3 Aussagen des Straf- und Zivilklägers 1 Der Straf- und Zivilkläger 1 wurde im vorliegenden Verfahren insgesamt vier Mal einvernommen. Wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat, machte auch er teilweise widersprüchliche Angaben zu den Geschehnissen vom 8. Oktober 2010, insbesondere zum Beginn der damaligen Auseinandersetzung. So sagte er in der ersten Einvernahme bei der Polizei vom 8. Oktober 2010 noch aus, dass das Samurai- Schwert von Anfang an im Spiel gewesen sei (pag. 58, Z. 32 f.).