12.4.1 hiervor). Wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat, gab der Be- 18 schuldigte immer nur auf Vorhalt Dinge zu, die er vorher noch mit aller Deutlichkeit abgestritten hat – und zwar jeweils zu «100%». Doch gerade dann, wenn er diese hundertprozentige Sicherheit anführt, können seine Aussagen widerlegt werden. Darauf schilderte der Beschuldigte dann jeweils eine neue bzw. angepasste Version der Geschehnisse.