87, Z 40 ff.). Erst auf Vorhalt, dass bei ihm ein solches Schwert gefunden worden sei, gab er zu, dieses benutzt und anschliessend hinter dem Kühlschrank versteckt zu haben (pag. 88, Z. 9 ff.). Dabei äusserte er sich zunächst noch dahingehend, dass er den Straf- und Zivilkläger 1 nicht mit dem Schwert geschlagen, sondern ihm nur habe Angst machen wollen (pag. 88, Z, 22 und Z. 40 ff.). Er habe das Schwert in seinem Auto deponiert gehabt (pag. 88, Z. 15). Anlässlich seiner zweiten Einvernahme bei der Polizei vom 17. November 2010 will er das Schwert nunmehr im Keller geholt und unter seiner Jacke versteckt haben (pag. 91, Z. 17 f.).