91, Z. 31 f.). Der Beschuldigte machte indes nicht nur zum Einsatz des Schlagstocks, sondern auch zum eingesetzten Samurai- Schwert widersprüchliche Angaben. In seiner ersten Einvernahme bei der Polizei vom 8. Oktober 2010 antwortete er auf Frage nach dem Einsatz des besagten Schwerts: «Nein, das stimmt nicht. Ob er ein Schwert gehabt hatte, weiss ich nicht. Ich habe kein Schwert dabei gehabt oder benutzt […]» (pag. 87, Z. 20 f.). Er gab zu Protokoll, dass er kein Schwert benutzt bzw. den Straf- und Zivilkläger 1 nicht mit einem Schwert angegriffen habe (pag. 87, Z. 38; «100% nicht», pag. 87, Z 40 ff.).