Das sichergestellte Mobiltelefon des Beschuldigten wurde ausgewertet. Die vorliegenden SMS-Nachrichten sind teilweise zwar vulgär und beleidigend, zur Klärung der Geschehnisse vom 8. Oktober 2010 helfen sie jedoch nicht weiter. Dabei wirft auch der jeweils vermerkte Zeit- bzw. Datumsstempel («26/02/07») gewisse Fragen auf. Zu bemerken ist weiter, dass aus den SMS-Nachrichten (eingehend) nicht ersichtlich ist, ob es sich beim Verfasser tatsächlich um den Straf- und Zivilkläger 1 handelt (Anschluss +.________, lautend auf AC.