Auf diese unbestrittenen Feststellungen kann ohne Weiteres abgestellt werden. Dem Berichtsrapport vom 9. Mai 2011 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte – welcher als Auskunftsperson anlässlich eines Tötungsdelikts einvernommen wurde – ausgesagt habe: «Ich gebe alles zu. Die Sache mit C.________ hätte genau gleich enden können wie die jetzige Sache. Ich werde mich ändern, schon nur meiner Familie zuliebe» (pag. 46). Diese Aussage wird nachfolgend aufzugreifen sein. Das sichergestellte Mobiltelefon des Beschuldigten wurde ausgewertet.