Die anwesenden Personen seien auf die Polizeiwache L.________ verbracht worden. Beim Beschuldigten habe daraufhin eine Hausdurchsuchung stattgefunden, anlässlich welcher ein Schwert gut versteckt 16 hinter einem Kühlschrank aufgefunden worden sei. Der Beschuldigte habe der Polizei noch vor Ort einen Teleskopschlagstock sowie einen Pfefferspray ausgehändigt (pag. 12). Auf diese unbestrittenen Feststellungen kann ohne Weiteres abgestellt werden.