12.5 Beweiswürdigung der Kammer 12.5.1 Objektive Beweismittel Anhand der objektiven Beweismittel lässt sich der bestrittene Sachverhalt nicht bzw. nicht vollständig rekonstruieren. Dem Berichtsrapport vom 31. Dezember 2010 ist unter anderem zu entnehmen, dass nach Meldungseingang am 8. Oktober 2010 mehrere Polizeipatrouillen ausrückten und vor Ort der Straf- und Zivilkläger 1, AA.________ und Y.________ angetroffen worden seien (die beiden Ersteren seien verletzt gewesen). Vor Ort habe eine leere Schwertscheide aus schwarzem Holz aufgefunden worden können. Die anwesenden Personen seien auf die Polizeiwache L.____