Daraufhin kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger 1, bei welcher letzterer diverse Verletzungen davontrug. Bestritten ist demgegenüber der genaue Hergang und Ablauf der besagten Auseinandersetzung (inkl. Einsatz von Schwert und Schlagstock). Dieser wird von den dazumal anwesenden Personen unterschiedlich und teilweise widersprüchlich geschildert. 12.4 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer die beschlagnahmten Tatwaffen (Schlagstock und Samurai-Schwert, pag. 690), die Berichtsrapporte der Kantonspolizei vom 31. Dezember 2010 (pag.