12.2.3 Straf- und Zivilkläger 1 Der Straf- und Zivilkläger 1 liess vorab auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verweisen (pag. 1496). 12.3 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich der Straf- und Zivilkläger 1 am 8. Oktober 2010 zum Domizil des Beschuldigten am N.________(Weg) in L.________ begab und vor der Wohnung sowohl auf den Beschuldigten als auch auf dessen Partnerin, Y.________, und deren Vater, AA.________, traf. Daraufhin kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger 1, bei welcher letzterer diverse Verletzungen davontrug.