Heute habe der Beschuldigte zudem wiederum glaubhaft ausgesagt, dass es, als er mit dem Pfefferspray angegriffen worden sei, einfach ein «Gnusch» gegeben habe. Im Weiteren habe die Vorinstanz ausgeführt, dass der erste Schlag mit dem Schlagstock eine baumnussgrosse Verletzung am Kopf des Straf- und Zivilklägers 1 zur Folge gehabt habe. Woher die Vorinstanz wisse, dass diese Verletzung beim ersten Schlag zugefügt worden sei, obwohl die Staatsanwaltschaft klar ausgeführt habe, dass man nicht genau wisse, welcher Schlag zu welcher Verletzung geführt habe, sei fragwürdig.