Diese Einvernahme sei jedoch nicht öffentlich erfolgt (pag. 46). Auf Frage, ob der Beschuldigte sich vorstel- 14 len könne, jemandem mit dem Schwert zu verletzten, habe er angegeben, dass er niemanden habe verletzen wollen. Heute habe der Beschuldigte zudem wiederum glaubhaft ausgesagt, dass es, als er mit dem Pfefferspray angegriffen worden sei, einfach ein «Gnusch» gegeben habe.