Jedoch habe sie in der Folge über diese einfach hinweggesehen. Die Vorinstanz habe sodann auch ausgeführt, dass der Beschuldigte dem Opfer mit dem Schlagstock drei Schläge gegen den Kopf verpasst habe. Der Beschuldigte habe jedoch lediglich ausgesagt, dass er das Opfer mit dem Schlagstock drei Mal geschlagen habe. Ihm werde zum Verhängnis, dass er gesagt habe, dass die Sache tödlich hätte enden können. Diese Einvernahme sei jedoch nicht öffentlich erfolgt (pag.