Der Beschuldigte fügte dem Opfer mit dem Schlagstock und dem Schwert unter anderem folgende Verletzungen zu: eine baumnussgrosse Beule am Kopf (linker Scheitel), mehrere Schürfungen an Hals und Thorax links, mehrere Schürfungen und Quetschungen am linken Ellenbogen und Unterarm, eine Stichwunde mit handgrossem Bluterguss an der linken Lende, eine Schürfwunde unter der linken Kniescheibe. Der Beschuldigte hat durch das Zuschlagen mit Schlagstock und durch das Herumfuchteln/Zuschlagen mit dem Schwert eine schwere Verletzung des Opfers in Kauf genommen. […]