I. des erstinstanzlichen Urteils), die Freisprüche von der Anschuldigung der Drohung sowie des Betrugs (inkl. Verzicht auf die Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils), die 9 Schuldsprüche des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung (Ziff. III. 5. und 6 des erstinstanzlichen Urteils), die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse (Ziff.