3. der Schuldsprüche wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, mehrfach begangen am 24.04.2016, 16.05.2017 und 23.05.2017sowie der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 04.05.2017; 4. der Verurteilung zu einer Busse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag); 5. der Einstellung des Widerrufsverfahrens, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung; 6. der Einziehung des japanischen Säbels mit schwarzem Griff, des Teleskopschlagstocks, des Natels Sony Ericsson und des Natels Nokia; 7. der Feststellung der Beschleunigunsgebotsverletzung.