1. der Verfahrenseinstellung infolge eingetretener Verfolgungsverjährung wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, angeblich begangen in der Zeit vom 09.12.2011 bis 04.01.2012 und der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 09.01.2015, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Freisprüche von den Anschuldigungen der Drohung, angeblich begangen am 23.05.2015 z.N. von E.________ und des Betrugs, angeblich begangen am 25.08.2016 z.N. von K.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;