9. Es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. 10. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen. 4.2 Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin X.________ stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung seitens der Generalstaatsanwaltschaft die folgenden Anträge (pag.1507 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 13. September 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich