c. Vom Vorwurf des versuchten Betruges (inkl. Urkundenfälschung) angeblich begangen in der Zeit vom 30.06.2012 bis 02.11.2012 in F.________ zum Nachteil der P.________ AG d. Vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 04.20.2015 (recte: 04.02.2015) in Q.________ 3. Der Beschuldigte ist für die rechtskräftigen Schuldsprüche zu einer unbedingten Geldstrafe zu verurteilen, deren Höhe in das gerichtliche Ermessen gelegt wird.