1482 ff.). In Übereinstimmung mit den Parteien wurde auf eine ergänzende Einvernahme des abwesenden Straf- und Zivilklägers 1 verzichtet (pag. 1481). 4. Anträge der Parteien 4.1 Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung namens und auftrags des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 1503 ff., Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass nachfolgende Ziffern des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura – Seeland vom 13. September 2019 in Rechtskraft erwachsen sind: a. Die Verfahrenseinstellungen gemäss den Ziffern I.1 und I.2 des Urteils der Vorinstanz.