3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge (pag. 1417 ff., pag. 1471 ff.) und Leumundsberichte (pag. 1410 ff., pag. 1464 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 17. Januar 2022 wurde den Parteien Kenntnis gegeben von der Eingabe des Straf- und Zivilklägers 2 vom 22. April 2021. Ferner wurden der Beschuldigte sowie der Straf- und Zivilkläger 2 ergänzend einvernommen (pag. 1482 ff.).