2. Berufung Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) meldete die amtliche Verteidigung für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1262). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 30. März 2020 (pag. 1269 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag (pag. 1329 f.) zugestellt. Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 15. April 2020 erklärte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten Berufung gegen sämtliche Schuldsprüche (ausgenommen diejenigen der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz [SVG; SR 741.01]