4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 16'036.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft) von CHF 19'451.20, insgesamt bestimmt auf CHF 35'487.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und ohne Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft auf CHF 22'734.20). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühr für die Untersuchung CHF 8'536.50 Gebühr Auftritt Staatsanwalt an HV CHF 2'000.00 Gerichtsgebühr (inkl. schriftl. Begründung)