16. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte ist also zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 600.00, insgesamt ausmachend CHF 9'000.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug der Strafe aufzuschieben und die Probezeit auf vier Jahre festzusetzen ist. Zudem ist eine Verbindungsbusse von CHF 1'800.00 auszusprechen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf drei Tage festgesetzt wird. V. Kosten und Entschädigung