Wieso ihr Sohn aufgrund einer Polizeikontrolle, der gemäss ihren eigenen Angaben nicht das geringste strafbare Handeln ihrerseits oder seitens des Beschuldigten zu Grunde lag und die deshalb folgenlos geblieben wäre, von ihrer erneuten Beziehung mit dem Beschuldigten hätte erfahren sollen, ist nicht ersichtlich. Zudem stimmen die Aussage von E.________, wonach sie die Polizei bereits bei der Fahrt gesehen habe, nicht überein mit der Behauptung der Verteidigung in ihrer Eingabe vom 28. November 2019, wonach sie sie erst gesehen habe, nachdem sie ausgestiegen sei (pag. 102). Schliesslich ist zu beachten, dass E._____