15 Z. 38 f.; pag. 167 Z. 11 f.). Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, wieso E.________ «schockiert» gewesen sein soll, als sie beim Fahren angeblich die Polizei hinter sich sah, den Beschuldigten nach Ankunft beim C.________ [Weg] 24 unverzüglich alleine liess und ihm gesagt haben will, er solle selber schauen (pag. 164 Z. 30 ff.). Ihre Behauptung, sie habe «Panik» gehabt, weil sie ihrem Sohn keine Erklärung habe abgeben wollen, wieso sie und der Beschuldigte wieder zusammen seien (pag. 165 Z. 29 f.;