Seit der Beschuldigte keinen Ausweis mehr gehabt habe, sei er nicht mehr gefahren. Sie sei immer gefahren. Es sei für sie okay gewesen, ihn zu chauffieren, wenn sie nicht gearbeitet habe (pag. 164 Z. 44 f.; pag. 165 Z. 13 f.; pag. 165 Z. 19 ff.). Mit ihren Aussagen stellt sie sich jedoch in Widerspruch zur anonymen Meldung bei der Polizei (pag. 169 Z. 36 f.), zum Anzeigerapport (pag. 2) und zu den glaubhaften Aussagen der beiden Polizisten, die übereinstimmend und dezidiert zu Protokoll gaben, sie hätten nur eine einzige Person im Personenwagen des Beschuldigten gesehen (pag. 166 Z. 41 f.; pag. 168 Z. 41 ff.)