Der Beschuldigte sei, nach Meinung von G.________, von [recte: auf] der Fahrerseite ausgestiegen (pag. 168 Z. 38 f.). Auch F.________ gab an, der Beschuldigte sei aus der Richtung der offenen Fahrertüre gekommen (pag. 167 Z. 11 f.). G.________ sagte zudem, nach ihm sei es nicht möglich gewesen, dass jemand anderes als der Beschuldigte das Fahrzeug gelenkt habe. Falls ja, hätte die Person sehr schnell gewesen sein und sich verstecken müssen (pag. 169 Z. 1 ff.). Diese Angaben bestätigte auch F.________. Sie gab an, es sei nicht möglich gewesen, dass jemand anderes als der Beschuldigte gefahren sein könnte. Als sie angekommen seien, sei nur der Beschuldigte beim Fahrzeug gewesen.