H.________ [Strasse] in den C.________ [Weg] einbog und fuhren ihm hinterher, um das Fahrzeug zur Kontrolle anzuhalten. G.________ gab an, sich erinnern zu können, dass nur eine einzige Person im Auto gesessen sei, was auch F.________ bestätigte. Sie hätten rasch aufschliessen und ein Stopp-Zeichen geben können. Der I.________ [Autobeschreibung] sei dann den C.________ [Weg] hinaufgefahren und nach einer Rechtskurve zu einem Grundstück rechts hinten gefahren. Es seien nur Sekunden vergangen, bis sie ebenfalls dort gewesen seien und das Auto mit dem Beschuldigten vorgefunden hätten (pag. 166 Z. 29 ff., Z. 41 f.; pag. 168 Z. 27 ff., Z. 41 ff.). Der Beschuldigte sei, nach Meinung von G._____