13 bung] um ungefähr 17:30 Uhr von seinem Domizil am C.________ [Weg] losgefahren. Er sei ungefähr 3 Kilometer bis zu einem Matratzengeschäft in D.________ [Ortschaft] gefahren, wo er etwas abgeholt habe. Danach sei er den gleichen Weg wieder zurückgefahren. Er sei sich dabei bewusst gewesen, dass er zu der Zeit keinen Personenwagen habe führen dürfen (pag. 3 Rückseite). Auf dieses detaillierte und überzeugende Geständnis ist abzustellen. Es ist nicht ersichtlich, wieso der Beschuldigte lügen und sich zu Unrecht selber belasten sollte.