12. Würdigung durch die Kammer Für die Würdigung der vorhandenen Beweismittel kann vorab vollumfänglich auf die überzeugenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 212 – 214). Es liegt ein aktenkundiges Geständnis des Beschuldigten vor. Dieser gab in seiner Einvernahme vom 23. Januar 2019 an, er sei mit einem I.________ [Autobeschrei-