_ gekommen war. Nach erfolgter Anzeige und Gegenanzeige zogen die Beteiligten anlässlich einer Vergleichsverhandlung die gestellten Strafanträge jedoch wieder zurück. Die Strafverfahren wurden in der Folge eingestellt. Die oberinstanzlich eingeholten Beweismittel (Bericht über die finanziellen Verhältnisse, Strafregisterauszug, ADMAS-Auszug) bringen aus Sicht der Kammer keine neuen Erkenntnisse.