Den vorgelegten Führerausweis habe er vor kurzer Zeit wieder aufgefunden. Der Beschuldigte sei vor Ort handschriftlich als beschuldigte Person einvernommen worden. Zudem sei ihm der vorgezeigte Führerausweis zuhanden des Strassen- verkehrs- und Schifffahrtsamtes abgenommen worden. 10. Bestrittener Sachverhalt Der Anklagesachverhalt, gemäss welchem der Beschuldigte auf dem C.________ [Weg] einen Personenwagen geführt habe, wird von ihm vollumfänglich bestritten (pag. 279 Rz. 47 f.). Er gibt an, nicht er, sondern seine Lebenspartnerin, E.________, habe den fraglichen Personenwagen geführt (pag. 280 Rz. 49).