Die in den polizeilichen Applikationen getätigten Abklärungen hätten jedoch ergeben, dass er über einen neueren Führerausweis verfüge und mit einem gültigen Verwendungsverbot für sämtliche Kategorien mit Ausnahme von G und M belegt sei. Damit konfrontiert habe der Beschuldigte nach einigem Hin und Her zugegeben, dass ihm der aktuelle Führerausweis entzogen worden sei. Er habe nach einem Verlust einen neuen Führerausweis machen lassen, welchen er vor ungefähr fünf Monaten habe abgeben müssen. Den vorgelegten Führerausweis habe er vor kurzer Zeit wieder aufgefunden.