Gemäss Strafbefehl vom 21. Februar 2019 (pag. 60 f.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 23. Januar 2019 um ungefähr 17:50 Uhr auf dem C.________ [Weg] einen Personenwagen geführt zu haben, obwohl ihm der Führerausweis entzogen worden war.