3 Datum und Zeit der Widerhandlung. Ansonsten werde der Anklagesachverhalt jedoch nicht umschrieben. Es werde bloss eine abstrakte Verkehrsregelverletzung genannt und nicht ein konkreter Lebenssachverhalt. Es wäre in der Anklage zu beschreiben gewesen, wie der Beschuldigte gehandelt habe und welche Konsequenzen sein Handeln nach sich gezogen hätten.