2 Des Weiteren wurden oberinstanzlich von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 26. August 2020, pag. 297), ein aktueller ADMAS-Auszug (datierend vom 26. August 2020, pag. 298) und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 25. August 2020, pag. 295) eingeholt und dem Beschuldigten zugestellt.