3. Schriftliches Verfahren Mit Eingabe vom 20. April 2020 beantragte der Beschuldigte die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens (pag. 233). Mit Verfügung vom 27. April 2020 wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet und der Beschuldigte wurde aufgefordert, innert 30 Tagen eine schriftliche Berufungsbegründung einzureichen (pag. 246 f.). Nach zweimaliger Fristerstreckung reichte der Beschuldigte am 29. Juli 2020 schliesslich die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 259 ff.).