Weg], und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 600.00, ausmachend insgesamt CHF 9'000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt wurde (Ziff. I.1 des Sanktionenpunkts im erstinstanzlichen Urteildispositiv), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'800.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.2 des Sanktionenpunkts im erstinstanzlichen Urteildispositiv), sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'240.00 (Ziff.