I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 20. Januar 2020 erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig des Fahrens ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis), begangen am 23. Januar 2019 um ca. 17:50 Uhr am C.________ [Weg], und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 600.00, ausmachend insgesamt CHF 9'000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt wurde (Ziff.