1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen durch Besitz, Lagern, Befördern einer unbekannten Menge an Kokain und Heroin sowie von 31 Gramm (brutto) Haschisch zum Eigenkonsum sowie Konsum einer unbekannten Menge Kokain im Zeitraum von 21. September 2016 bis 25. Juli 2017 im Grossraum D.________, E.________ und F.________;