Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen im Zeitraum von Juni 2016 bis 20. September 2016 in D.________ durch Besitz zum Eigenkonsum einer unbekannten Menge Kokain und durch Konsum von Kokain eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde