Zudem ist er auch während der mit Urteil vom 3. Dezember 2015 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau auferlegten Probezeit von 5 Jahren weiter straffällig geworden. Einsicht und Reue fehlen vorliegend gänzlich, was auch die erneute Delinquenz im Juli 2019 – während notabene dem vorliegend laufenden Strafverfahren – belegt. Hinsichtlich seiner Lebensumstände ist festzuhalten, dass die Garage, die F.________ GmbH, des Beschuldigten Konkurs gegangen ist und ihm angeblich beim neuen Inhaber dieser Garage eine Anstellung versprochen wurde.