583). Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten trotz der einschlägigen Vorstrafen aufgrund der Geständnisse des Beschuldigten nur leicht, das heisst im Umfang von einem Monat, straferhöhend aus. 22. Konkretes Strafmass Nach Würdigung sämtlicher Tat- und Täterkomponenten und in Beachtung des Asperationsprinzips erachtet die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten. beziehungswese einem Jahr, als tat- und verschuldensangemessen.