Auf Frage, ob er demnach weiterhin Drogen konsumiere, gab er an, dass er wegen seinen Rückenproblemen Tramadol, ein Schmerzmittel, welches bekanntlich zu den Opiaten gehört, einnehme, das beim Drogenschnelltest zu einem positiven Ergebnis geführt habe. Insbesondere betreffend die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zeigt sich der Beschuldigte stark uneinsichtig und unbelehrbar, obwohl er sowohl im erstinstanzlichen als auch im oberinstanzlichen Verfahren jeweils beteuerte, sich nicht mehr hinter das Steuer zu setzen ohne über den entsprechenden Führerausweis zu verfügen (pag. 583).