Seine Frau ist nicht erwerbstätig und bezieht für sich im Umfang von CHF 2'800.00 und für ihre Kinder im Umfang von je CHF 300.00 eine IV-Rente. Dem vorgenannten Leumundsbericht lässt sich auch entnehmen, dass der Beschuldigte seit dem erstinstanzlichen Urteil ein zweites Mal Vater geworden ist. Betreffend die Schuldenlage stellt die Kammer fest, dass sich die im oberinstanzlichen Urteilszeitpunkt gestützt auf den Auszug aus dem Betreibungsregister vom 7. Januar 2021 bestehenden Verlustscheine auf rund CHF 190'000.00 belaufen (pag.