Das Konkursverfahren wurde am 19. November 2020 mangels Aktiven jedoch eingestellt. Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab er zu Protokoll, dass ein Kollege die Garage übernommen habe und dieser – sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen sei – ihn als Autoverkäufer und Automechaniker in einem 100%-Pensum anstellen werde (pag. 582). Einen Arbeitsvertrag konnte er allerdings nicht vorweisen und er wusste auch nicht, wie hoch sein Lohn sein wird. Seine Frau ist nicht erwerbstätig und bezieht für sich im Umfang von CHF 2'800.00 und für ihre Kinder im Umfang von je CHF 300.00 eine IV-Rente.