34 (S. 66 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 508 ff.). Zu ergänzen ist hierbei, dass dem Leumundsbericht vom 15. Januar 2021 (pag. 560 ff.) zu entnehmen ist, dass über die durch den Beschuldigten selbständig betriebenen Garage, die F.________ GmbH, gemäss Zefix-Eintrag am 13. Oktober 2020 der Konkurs eröffnet worden ist. Das Konkursverfahren wurde am 19. November 2020 mangels Aktiven jedoch eingestellt.